Moin.
Das heißt ab dem 02.08.2024 darf man seinen derzeitigen Pflanzenbestand weiterpflegen, muss aber die Ableger vernichten?
Genauso würde ich das interpretieren.
Eigentlich musst du die Entwicklung der Ableger bereits verhindern...
Unter 4.:
"Bei den Pflanzen und Tieren auf der EU-Verbotsliste ist neben der Verbreitung auch die Haltung verboten. Im Hobby vorhandene Altbestände müssen jedoch nicht getötet werden. Man darf sie bis zu ihrem natürlichen Lebensende halten, muss aber sicherstellen, dass sie weder in die Natur entkommen noch sich weiter vermehren können."
Allerdings ist weiterpflegen und Vermehrung verhindern bei Muschelblumen vermutlich wenig sinnvoll.