Versicherung Aquarium

  • Hallo liebe Community,


    da das Thema Versicherung Aquarium bereits öfters in verschiedenen Theads angesprochen wurde, bringe ich jetzt mal etwas klarheit in die Sache.


    Ich bin selbst ausgebildeter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, habe außerdem schon für einen sehr großen Versicherer im Innendienst gearbeitet.
    Auch meine Frau war in der Schadenabteilung für Sach (Hauratversicherung) und Haftpflichtschäden tätig.


    In der Regel muss man bei seinen Versicherer angeben dass man ein oder mehrere Aquarien besitzt, meist auch mit dessen Liter Angabe.


    Was auch zu empfehlen wäre, ist eine Glasversicherung für seine Aquarien abzuschließen, den diese ersetzt dann das Becken sollte es gebrochen sein, wird es nur undicht, greift diese Versicherung nicht. Eine Glasversicherung kostet meist nicht mehr wie 30 EUR im Jahr, jenachdem wie groß die Wohnung ist (Preis wird nach m² berechnet)


    WICHTIG: Schau mal in deine Bedingungen oder sprich mit deinen Versicher und schau/frag nach ob Wasseraustritt aus Aquarium mitversichert ist und wenn ja zu welchen Bedingungen.
    In meinen Bedingungen steht zum Beispiel: nur versichert, wenn das Aquariumwasser durch einen Glasbruch aus dem Becken austritt...


    Solltest du in einer Mietwohnung leben, macht es sinn in seiner Privat-Haftpflichtversicherung eine Erweiterung namens Mietsachschäden mitzuversichern.


    Was auch wichtig ist, ist das der Inhalt der Aquarien, also Fische, Pflanzen etc. bei keiner Versicherung (Hausrat-, Haftpflicht- ggf. auch Wohngebäudeversicherung) nicht versichert ist und nicht ersetzt wird.


    Hier nun einige Szenarien:


    Filter wird undicht und das Becken läüft aus


    NICHT versichert


    Aquariumbecken bricht, weil ein Stein (Lochstein bei Malawibecken) gegen die Scheibe fällt


    versichert, auch Folgeschäden werden ersetzt


    Der Fußboden bricht zusammen, weil das Becken zu schwer ist


    Der Fußboden wird ersetzt wenn Mietsachschäden in der Privathaftpflicht mitversichert sind, dass gesamte Becken wird nicht ersetzt.


    Blitzeinschlag, Aquariumheizung oder beleuchtung wird überspannt und die Fische sterben dadurch


    versichert, die Fische und das elektrische Gerät wird ersetzt, wenn der "Blitzschlag" mitversichert ist.



    So das war mal ein kurzer Einblick in das Versicherungswesen, dies sind einige Beispiele wie in der regel reguliert wird, aber keine Zusagen über deinen Versicherungsschutz, wenn du wirklich Gewissheit haben willst, wende dich an deinen Versicherer.

  • Hey Danke auch von mir.


    Schau ich doch gleich auch nochmal nach.


    Mein Versicherungshugo sagte das bei mir sämtlicher Schaden abgedeckt ist der mit dem Austritt des Wasser zerstört wird. Also mein Hausrat. Der Hausrat der zwei Mieter die noch unter mir Wohnen. Wohne ja nun mal im 3 OG. Die Schäden in den Wänden und Decken. Und das Glas. Aber mit der Undicht Sache wusste ich noch garnicht. Das sie da ggf. nix für´s Becken bezahlen.
    Mir war wichtig ob das die anderen im Schagenfall alles ersetzt bekommen...

  • Naja der Haurat, so kann man es sich am besten vorstellen, ist alles das was wenn man deine Wohnung umdreht und alles das was rausfällt ist versichert.


    Dazu gehören keine Wände und keine Fußböden, es sei den du hast die Tapette oder Fußbodenbelag selbst eingebracht.
    Also wäre der Schaden an den Wanden und Böden über die Mietsachschädenklausel in der Privat-Haftpflicht versichert.


    Zitat

    Der Hausrat der zwei Mieter die noch unter mir Wohnen


    Der Schaden bei den zwei Mieter unter dir wird über die Hausrat des Hausratbesitzers, sollte der Besitzer keine haben, wird über deine Privathaftpflicht bezahlt.

  • hallo
    ich kann dazu nur so viel sagen,daß es auch immer drauf ankommt,was man für einen versicherungsvertreter hat und inwieweit der sich für einen einsetzt,da kann man noch so viel drin stehen haben,was man wil im vertragl,wenn die versicherungen nicht zahlen wollen,dann finden sie immer ne möglichkeit.ich habe die erfahrung gemacht,so lange man schön brav zahlt ist alles bestens,aber wehe du stellst mal ne schadensforderung,dann wird erst ewig geprüft wenn überhaupt gezahlt wird.
    gruß
    stephan

  • hi Stephan,


    also so kann ich das nicht ganz stehen lassen. Sicher würdest du ( wenn du eine Firma hast ) auch nicht alles ins blaue rein bezahlen. Sicher kommt es auch auf den Vertreter an, der sich auch bis zu einem bestimmten Maße einsetzen kann..aber wenn es keinen Weg zur Regulierung gibt, weil es einfach nicht eingeschlossen ist oder weil die Gefahr z.b. Leitungswasser nicht mit abgschlossen ist, kann auch der VT nix machen. Wichtig ist, das wenn man eine Versicherung abschließst, dass man sich auchmal durchliest was man dort überhaupt unterschreibt. Leider verschweigen Vertreter auch manche Einschränkungen, aber wenn man sich die Versicherungsbedingungen vor Abschluss durchliest, kann man solchen Missverständnissen aus dem Weg gehen.


    Aus eigener Erfahrung muss ich sagen, das die Leute, die die Schäden regulieren, sich auch nur an die Bedingungen halten ( es ist halt wie nach bestimmten gesetzen zu handeln). Auch ich habe bereits viele Ausnahmen gemacht, gerade für gute Kunden, die immer Pünktlich zahlen oder wenig Schäden haben. Da ist die Versicherung nämlich meist auch kulanter. Gerade bei kleinen Schäden prüft man nicht so genau und winkt auch vieles durch. Bei großen Schäden muss geprüft werden. Ich persöhnlich kenne die Kennziffern für Versicherungsbetrug und ich würde auch jeden Großschaden genau prüfen.


    Daher finde ich es nicht richtig einfach nur zu sagen die böse Versicherung will nicht zahlen, denn du würdest eine Rechnung auch nicht nur aus freundlichkeit zahlen, wenn du es nicht musst.


  • hallo
    naja wenn du selber von dem fach kommst,dann mußte ja so reden,aber so sehr viel anders habe ich es auch nicht geschrieben,das nicht einfach alles drauf los bezahlt wird,das leuchtet ja jedem ein,aber es gibt da schon spielräume,und richtig ist das der vertreter für die firma wo er tätig ist,ganz sicher eins auf die mütze bekommt,wenn er zu oft etwas zum auszahlen genehmigt,die sind ja regelrecht gezwungen den kunden ständig irgend etwas aufzuschwatzen,was die meißten oft garnicht benötigen,aber lassen wir das thema lieber,denn im prinzip haste ja recht,ich habe bloß diesbezüglich noch nicht viel gute erfahrungen gemacht und selbst als vor jahren mein vater noch lebte,haben wir da einige dinge am haus damals durch,obwohl sturmschäden alles mit inbegriffen war,kam da damals der wind angeblich von der falschen seite,sorry geht nicht gegen dich,aber der zahlende kunde ist immer der bessere als der fordernde.
    gruß
    stephan

  • Hallo Thomas,


    ich arbeite selber bei einer Versicherung und kann dir folgendes dazu sagen


    Bei einen Aquarium auf Arbeit ist es wie zuhause. Zuhause hat man eine Hausratversicherung und im Betrieb hat dieser in der Regel eine Betriebsinhaltsversicherung.


    Wenn das Aquarium bricht und das Wasser ausläuft ist das Aquarium an sich NICHT versichert, wohl aber der Folgeschaden welches das Wasser verursacht, wie z.B. Aufquellen der Schwänke, Kurzschluß der Technik etc.


    Wenn das Aquarium nicht zerbrochen ist aber trotzdem Wasser ausläuft weil z.B. die Dichtungen undicht geworden sind oder die Filterschläuche kaputt sind, so ist der dadurch resultierende Schaden NICHT versichert, auch keine Folgeschäden.


    Ich hoffe das hilft dir erstmal etwas weiter. ;)

  • Zitat von "thokla"

    Hallo Andreas,


    Danke für deine Ausführungen. Also sitze ich wenn es Hart auf Hart kommt, selber auf den Kosten der Schadensregulierung! Das ist natürlich ein Contra für das Aquarium am Arbeitsplatz.


    LG Thomas


    Wenn das Becken wiegesagt bricht, sollte die Betriebsinhaltsversicherung deiner Firma den Schaden regulieren, wenn sie das Risiko Leitungswasser mitversichert hat.


    Aber den Inhalt (Fische, Pflanzen) werden von keiner Versicherung der Welt ersetzt.