Panoramafreiheit ja oder nein (nur zur Info, über was man sich in Brüssel nen Kopf macht)

  • Hallo zusammen,


    wikipedia macht im Rahmen eines Offenen Briefes an die "Mitglieder des Europäischen Parlaments" zur Erhaltung der Panoramafreiheit eine Unterschriftenaktion, bei der man sich in eine Liste eintragen kann, wenn man für die Panoramafreiheit ist.


    Hier einmal der zugehörige Link *gib5*

  • Danke Bernd,


    für die Info, selbst in einschlägigen Fotoforen ist dieser Termin noch nicht ganz vorgedrungen und die tragweite erkannt worden.
    Insbesondere Foren mit kommerziellen Hintergrund, stehen u.U. probleme ins Haus:
    Leider kennen sich ja viele mit dieser Panoramafreiheit nicht aus.
    Und was sie für sie bedeuten könnte.


    Es sind ja nicht nur die Profi und Hobbyfotografen betroffen, sondern auch die Smartphone Knipser, die ihre gemachten Bilder meist sofort in den Sozialen Netzwerken veröffentlichen.


    Ob die Unterschrift einer Petition ausreicht........man weis es nicht.

  • Ich finde es sehr wichtig, dass die EU sich damit beschäftigt! Solange keine Krummebananenregelung dabei raus kommt. Und auch, wenn man sich mit Politikerschelte in der Regel zur Zeit beliebt macht: Politiker sind normale Menschen und normale Menschen sind in der Regel nicht mehrheitlich dumm, sondern machen in der Regel auch Fehler. Deshalb sind Königreiche so beliebt, weil man glaubt, dass das Abschaffen eines Königs Probleme löst.


    Es gibt in Europa verschiedenen Regeln zu diesem Thema. Eigentlich ist es jetzt so, dass man sich vor jeder reise informieren müsste, was man in welchem Land fotografieren darf und wenn, wie man es verwenden darf. Aber genau deshalb ist es wichtig, sich an der Meinungsbildung zu beteiligen, denn nur so kann die Meinung hoffentlich Vieler in Brüssel ankommen. Hoffen wir mal, dass es in Europa überall verbindlich wird, dass öffentliche Gebäude auch öffentlich als Fotos gezeigt werden dürfen.


    Davon mal abgesehen:


    Ich fände es allerdings tatsächlich schon wichtig, dass deutlich private Grundstücke und Häuser davon ausgenommen werden. Wenn jemand meine Rosen oder meine Dreckecken auf meinem Grundstück fotografieren möchte, sollte er verpflichtet werden, mich zu fragen. Besonders für den heutigen Journalismus scheinen solche Grenzen angebracht. Dort müssten dringend deutliche Grenzen gesetzt werden! Ihr seht, ich zumindest sehe es gut begründet als wichtig an, dass Europa da was regelt. Und wenn, dann soll es überall gelten.

  • Hallo Rainer,


    ich glaube du hast da etwas Missverstanden.
    Es geht hier in erster Linie um den öffentlichen Raum.
    Also Denkmäler, historische Gebäude (Reichstag Brandenburger Tor usw,) Museen usw.
    Wenn du Bilder in Soziale-Netzwerke (wie Facebook usw.) hochladest und dadurch veröffentlichst, gibst du die Bilder so zur kommerziellen Nutzung frei.
    Schon jetzt darfs du nicht ohne weiteres von dem Eiffelturm keine selbst fotografierten Nachtaufnahmen veröffentlichen, da die Lichtgestaltung unter das Urheberrecht fällt.


    Das mit deinen Rosen und deinen Dreckecken ist im Prinzip auch schon geregelt und zwar in sofern das ich z.B. deine Rosen von öffentlichen Grund (Platz Strasse Weg usw.) aus ohne Hilfmittel (Leiter, Stuhl, Drohne oder ähnlichem) Fotografieren darf.
    Auch durch einen Maschendrahtzaun hindurch, ich darf aber nicht mein Kameraobjektiv durch deinen z.B. Maschendrahtzaun hindurch stecken.
    Dies wäre dann schon eine Verletzung des Fotorechts bzw. deiner Privatsphäre.

  • ...geh mal davon aus, dass ich das richtig verstanden habe ^^ und ich möchte keine Mauern bauen, um zu verhindern, dass mir rechtlich korrekt ins Fenster fotografiert wird! Und genau wegen des Eiffelturms habe ich darauf hingewiesen, dass es unterschiedliches Recht in der EU gibt. :korrekt:

  • Hallo Rainer,


    wenn ich das recht verstehe definiert Frau Julia Reda (deutsche Politikerin, die seit 2014 Mitglied des Europäischen Parlaments ist; außerdem ist sie die Vorsitzende der Young Pirates of Europe) Panaramafreiheit außschließlich als das Recht, öffentliche Gebäude und Skulpturen abzulichten. :korrekt:


    Zitat

    zu einem Thema konnten wir uns aber nicht einigen: dem Recht, Abbildungen öffentlicher Gebäude oder Skulpturen frei zu verwenden, der so genannten Panoramafreiheit.


    Bei Wikipedia heißt es:


    Zitat

    Die Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit) ist eine in vielen Rechtsordnungen der Welt vorgesehene Einschränkung des Urheberrechts, die es jedermann ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich
    wiederzugeben, ohne dass hierfür der Urheber des Werkes um Erlaubnis
    ersucht werden muss.

    :hmm:


    Offensichtlich wird hier nicht einheitlich definiert. Einheitlich bei beiden Definitionen ist jedoch, dass ausschließlich Gebäude und Skulpturen gemeint sind und dass es in erster Linie um Kunst geht.


    Wenn jemand Deine Dreckecke oder Deine Rosen fotografiert, sind dies aber doch keine Gebäude.
    Sicher bin ich da aber nicht, da man auch argumentieren könnte, dass gehöre nunmal zum Straßenbild. Ich gehe aber davon aus, dass auf dem Foto das Gebäude/die Skulptur dominieren muss. (also jemand nicht gezielt Deine Drecke oder Deine Rosen fotografieren darf)


    Es ist aber nicht rechtens, in anderer Leute Fenster hinein zu fotografieren.
    Hierzu hat Herr Rechtsanwalt Michael Terhaag ein kräftig Wörtchen zu sagen.


    Zitat

    Erst einmal logisch: Erlaubt sind bei Gebäuden nur Aufnahmen der Fassade – sprich: Außenaufnahmen. Bilder aus dem Innern eines Gebäudes sind grundsätzlich nur mit Einwilligung des Eigentümers gestattet. Das gilt im Übrigen auch dann,

  • :erst mal nen Kaffee:

  • @ all : ich muss da mal ne Lanze für Rainer brechen, den ich ja nun schon ein Weilchen kenne...
    (oder zu kennen glaube, was nicht dasselbe ist..)
    Wenn der Gerhard da ein Foto, eventuell noch mit nem "Moschendrahtzauun"-Rahmen, schiesst,
    von Rainers Dreckecke bzw. wie Erika schon minimert hat in künstlerischem Sinne - "Rainers Drecke",
    dann ist das für mich nichts anders als eine Aufnahme von Joseph Beus "Fettecke"...,
    die ja auch hptsl. durch das Wegräumen derselben bekanntgeworden ist!
    Also Rainer, warte auf Gerhard mit seiner Fotoausrüstung, bewaffne dich vorbeugend mit anwaltlicher Hilfestellung,
    und lass dich keinesfalls von Frau oder anderen Familienmitgliedern zu bilderstürmerischen Ordnungsarbeiten hinreissen!


    Und schütze deine Kunstwerke vor eventuellen Verunreinigungen durch deine Katze,
    die dir bei deinen Telefonaten häufig in masochistischem Anfall den Schwanz unter die Filzlatschen schiebt...

  • Hallo zusammen,


    eines möchte ich an dieser Stelle festhalten.


    Auch wenn in Brüssel "gegen die Panaromafreiheit" entschieden wird, heisst das aber nicht, dass ich keine öffentlichen Gebäude fotografieren darf, sondern ausschießlich, dass ich eine Erlaubnis einholen muss.


    Zu rechnen ist aber damit, dass die Inhaber / Betreiber der Gebäude, dies häufig mit einem Obolus verbinden werden. Dies geschiet heute z. B. in den Schlössern (also für die Innenräume) der Stiftung "Preussischer Kulturbesitz". Also im Klartext: Wenn ich zusätzlich zum Eintritt 3 € bezahle, darf ich die Innenräume fotografieren, sonst nicht.


    Ich rechne weniger mit vielen Prozessen, als damit, dass sich die Betreiber das Fotografieren vergolden lassen. Macht vielleicht dort einen Sinn, wo zum Erhalt der Gebäude (die sind ja oft gleichzeitig Kulturdenkmäler) sehr viel Geld gesteckt werden muss.


    Ich rechne eher mit einer Entwicklung, (wenn gegen die Panoramafreiheit entschieden wird) in der der Hobbyfotograf durchaus fotografieren darf, aber sich eben die Einwilligung einholen oder eben dafür bezahlen muss.

  • Hallo zusammen,
    hier der neuste Stand zur Sache: Klicken und Posten - kein Problem
    Wichtig dabei ist folgendes: