Hallo!
Einige sind sichtlich verunsichert Fotos zu veröffentlichen. Das ist soweit auch richtig. Für das Fotografieren sind einige rechtliche Bestimmungen wichtig. Es gibt da das:
Urheberrecht, welches sagt, dass der Fotograf (das ist derjenige der den Auslöser betätigt) der Urheber des entstandenen Fotos ist
Persönlichkeitsrecht, (stammt, glaube ich, aus dem Jahr 1910 und ist immer noch wirksam) welches jedem den Schutz seiner Persönlichkeit zusichert (zusammengefast, ob jemand von mir ein Foto machen darf oder nicht, dieses bearbeiten und vielleicht veröffentlichen und wo und zu welchem Zweck (auch ein Nummernschild auf dem Auto, Personen die im Hintergrund eindeutig zu erkennen sind fallen darunter)
Hausrecht, welches das Eigentum schützt
Als Beispiel: Ich mache von Gisela ein Foto im Schloßpark Charlottenburg. Ich bin der Urheber des Fotos und habe somit alle Rechte darüber. Gisela hat aber das Persönlichkeitsrecht und kann darüber entscheiden ob ich das Foto veröffentlichen darf, auch ob bearbeitet, zu welchem Zweck und wo ( in welchen Medien). Die Schlösserverwaltung Berlin hat das Hausrecht und kann mir das Fotografieren erlauben oder verbieten oder die Voraussetzungen, ähnlich wie Gisela, mit bestimmen.
Es gab einen Fall, dass die Schlösserverwaltung einen Fotografen verklagte, weil der Ansichtskarten vom Schloßpark verkaufen wollte. Nun machen täglich Tausende Fotos im Schloßpark, das interessiert auch niemanden. Will jemand damit Geld verdienen, so finden sich schnell einige die mit verdienen wollen. Theoretisch müßten sich alle die Genehmigungen einholen, praktisch ist es so, das wo kein Kläger ...
Bei Personen würde ich schon der Höflichkeit wegen immer fragen, besser einen TfP (Time for Printing)-Vertrag oder Model Release- Vertrag (modelrelease.pdf), dann hat man im Zweifelsfall etwas schriftliches (bei Minderjährigen muß der Erziehungsberechtigte zustimmen).
Im Tierpark einfach möglichst weit auf das Motiv zoomen. Eine Ente auf einem Nest kann in einem Tierpark ( in welchem) entstanden sein oder in der Wildnis. Der Tierpark müßte mir eindeutig beweisen das ich das Foto in seinem Tierpark gemacht habe.
... und demgegenüber steht mein Urheberrecht. Jeder hat sein Recht und sollte eine juristische Entscheidung getroffen werden müssen, muß die nicht immer und überall gleich ausfallen.
Bei öffentlichen Veranstaltungen hingegen kann man von den Darstellern (z.B. bei Straßenumzügen- oder Festen) Fotos machen und veröffentlichen, da diese sich ja öffentlich zur Schau stellen.
(alle Angaben ohne Garantie), ich habe mich da auch nur selbst belesen.
Zusammenfassend: Macht euch nicht verrückt. 99,99% haben besseres zu tun, als euch zu verklagen und vielleicht damit zu gewinnen und dann muß dieses 0,01% das Foto in diesem Forum finden. Also ich spiele da lieber Lotto, da ist die Chance größer.