Kleines Fotorecht

  • Hallo!


    Einige sind sichtlich verunsichert Fotos zu veröffentlichen. Das ist soweit auch richtig. Für das Fotografieren sind einige rechtliche Bestimmungen wichtig. Es gibt da das:


    Urheberrecht, welches sagt, dass der Fotograf (das ist derjenige der den Auslöser betätigt) der Urheber des entstandenen Fotos ist


    Persönlichkeitsrecht, (stammt, glaube ich, aus dem Jahr 1910 und ist immer noch wirksam) welches jedem den Schutz seiner Persönlichkeit zusichert (zusammengefast, ob jemand von mir ein Foto machen darf oder nicht, dieses bearbeiten und vielleicht veröffentlichen und wo und zu welchem Zweck (auch ein Nummernschild auf dem Auto, Personen die im Hintergrund eindeutig zu erkennen sind fallen darunter)


    Hausrecht, welches das Eigentum schützt


    Als Beispiel: Ich mache von Gisela ein Foto im Schloßpark Charlottenburg. Ich bin der Urheber des Fotos und habe somit alle Rechte darüber. Gisela hat aber das Persönlichkeitsrecht und kann darüber entscheiden ob ich das Foto veröffentlichen darf, auch ob bearbeitet, zu welchem Zweck und wo ( in welchen Medien). Die Schlösserverwaltung Berlin hat das Hausrecht und kann mir das Fotografieren erlauben oder verbieten oder die Voraussetzungen, ähnlich wie Gisela, mit bestimmen.


    Es gab einen Fall, dass die Schlösserverwaltung einen Fotografen verklagte, weil der Ansichtskarten vom Schloßpark verkaufen wollte. Nun machen täglich Tausende Fotos im Schloßpark, das interessiert auch niemanden. Will jemand damit Geld verdienen, so finden sich schnell einige die mit verdienen wollen. Theoretisch müßten sich alle die Genehmigungen einholen, praktisch ist es so, das wo kein Kläger ...


    Bei Personen würde ich schon der Höflichkeit wegen immer fragen, besser einen TfP (Time for Printing)-Vertrag oder Model Release- Vertrag (modelrelease.pdf), dann hat man im Zweifelsfall etwas schriftliches (bei Minderjährigen muß der Erziehungsberechtigte zustimmen).


    Im Tierpark einfach möglichst weit auf das Motiv zoomen. Eine Ente auf einem Nest kann in einem Tierpark ( in welchem) entstanden sein oder in der Wildnis. Der Tierpark müßte mir eindeutig beweisen das ich das Foto in seinem Tierpark gemacht habe.


    ... und demgegenüber steht mein Urheberrecht. Jeder hat sein Recht und sollte eine juristische Entscheidung getroffen werden müssen, muß die nicht immer und überall gleich ausfallen.


    Bei öffentlichen Veranstaltungen hingegen kann man von den Darstellern (z.B. bei Straßenumzügen- oder Festen) Fotos machen und veröffentlichen, da diese sich ja öffentlich zur Schau stellen.


    (alle Angaben ohne Garantie), ich habe mich da auch nur selbst belesen.


    Zusammenfassend: Macht euch nicht verrückt. 99,99% haben besseres zu tun, als euch zu verklagen und vielleicht damit zu gewinnen und dann muß dieses 0,01% das Foto in diesem Forum finden. Also ich spiele da lieber Lotto, da ist die Chance größer.

  • Hallo Wolfram,



    du hast im Prinzip recht, allerdings sollte man sich gerade bei Aufnahmen von Tieren aus Tierparks bzw. Zoo`s, doch so gut es geht an die Zooliste halten.
    Einige Zoo`s könnten da recht empfindlich auf das veröffentlichen ihrer Tiere reagieren.
    Auch habe ich erst kürzlich von einer internationalen Location gehört, die das Fotografieren in selbiger bzw. von innen nach Aussen (ob von Aussen auch, bin ich mir nicht sicher) Ausrüstungsmäßig (gegenüber früher) stark einschränken will bzw. tut.

  • den Fall auch einmal umgekehrt betrachten.


    Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich das Gefühl habe, dass jemand meine Urheberrechte verletzt hat?


    Erstens ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Es ist ein Unterschied, ob jemand ein Photo, dass ich gemacht habe, veröffentlicht oder große Teile meiner Examensarbeit und Kohle damit macht.


    Im ersten Fall würde ich denjenigen auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen, verlangen, dass er in Zukunft damit aufhört, die von mir fotografierten Fotos, zu veröffentlichen und unter Umständen von ihm verlangen, dass er den evtl. entstandenen Schaden wieder gut macht (z.B., wenn er Geld damit verdient hat).


    Wenn es ein Freund oder Bekannter von mir wäre, würde ich ihn im Vertrauen des Herzens ansprechen, was er sich dabei gedacht hat und ihn fragen, ob ihm überhaupt klar wäre, wie er sich verhält. Unter Umständen würde ich ihm damit drohen, eine härtere Gangart zuzulegen, wenn er mit diesem Fehlverhalten nicht aufhört.


    Zu empflehlen ist auch ein abgestuftes Vorgehen; also erst ansprechen und dann unter Umständen eine härtere Gangart einlegen.


    Wenn der entstandene Schaden unerheblich wäre, würde ich es beim Ansprechen belassen.


    Wenn aber ein Schaden entstanden ist, kann man vom Gegenüber verlangen, diesen wieder gutzumachen.


    Es würde mich sogar leicht verwundern, wenn das Bedürfnis einen evtl. entstandenen Schaden wieder gutzumachen, bei meinem Gegenüber überhaupt nicht aufkäme.


    In diesem Falle würde ich die Öffentlichkeit außen vorhalten.


    Im zweiten Fall wäre ich gnadenlos. Ich würde klagen und selbstverständlich auf Schadenersatz, also um Beteiligung aus dem Gewinn, den der andere durch die Veröffentlichung meiner Abhandlung erworben hat, dringen. Es wäre mir auch wichtig, dass die Öffentlichkeit erfährt, wer der Urheber der Ideen und Gedanken und Forschungen in Wirklichkeit ist.

  • Gerhard: Die Zoos und Tierparks haben in diesem Fall natürlich das Hausrecht (ich weiß nicht ob das wirklich so heißt) und können auf ihren Grund und Boden davon Gebrauch machen (natürlich nur im rechtlichen Rahmen, das geltende Gesetz gilt auch hier). Wie das jetzt im richtigen Leben aussieht, da wird es meist schon schwieriger. Da gibt es Eigentümer, Nutzer, Mieter und Pächter, vielleicht noch einen Untermieter. Wer setzt denn nun das Hausrecht fest? Eigentlich der Eigentümer, diese Frage ist auch bei öffentlichen Eigentum nicht immer geklärt. Welchen Einfluß kann denn nun ein Nutzer oder vielleicht Untermieter darauf nehmen? Hat er Vollmachten? Also, so eindeutig ist die Rechtslage nicht immer. .... und einen Juristen zu finden, der sich im Urheberrecht wirklich auskennt dürfte auch gar nicht so einfach sein.


    Wenn dir der Zoo erlaubt zu fotografieren heißt es noch nicht, das du die Fotos auch veröffentlichen darfst und vielleicht sogar kommerziell nutzen. Fotografieren darfst du fast alles, solange du nicht gegen geltendes Gesetz verstößt. Beim Veröffentlichen sieht das schon anders aus und kommerziell nutzen ist ganz schwierig. Da kommt dann der Neidfaktor dazu und der kann sehr stark beflügeln und wenn man dann noch eine Rechtsschutzversicherung hat, na dann muß man die ja auch mal nutzen.


    Ich kenne das ja auch. Jeder kann ungestört mit seinem tollem Handy Fotos machen ohne das sich irgend jemand daran stört. Dann kommt einer mit einen großen Kasten und vielleicht noch mit einer großen Linse dran und vielleicht noch eine zweite Kamera über der Schulter. Schon geht es los: Von welcher Zeitung, für welchen Zweck, veröffentlichen und vielleicht sogar verkaufen? Sie wollten eigentlich nur wissen ob du das Bild verkaufen willst, denn dann wollen sie auch nen 20-er haben.


    Erika: Im Falle einer Schadensersatzfrage müßtest du natürlich auch den Schaden genau benennen und beziffern. Wie hoch ist denn, der dir entstandene Schaden? Strafgelder (Bußgelder) kassiert der Staat. Du könntest auf Unterlassung und Richtigstellung (im Sinne des Urheberrechts) klagen, auf Schadensersatz wohl eher kaum.


    Ich denke das Thema wird, wie so manches, stark dramatisiert. Die Beweislage wird schnell sehr schwammig und die Aussicht auf eine erfolgreiche Klage ist immer fragwürdig.


    Ich mache ja nun auch schon ein paar Jahre lang Fotos, bin in diversen Foren, in denen natürlich auch Fotos veröffentlicht werden und kenne keinen der deshalb schon Ärger bekommen hat. Fotos zu verkaufen ist ohnehin eine sehr schwierige Aufgabe, also kann man in den meisten Fällen eine kommerzielle Nutzung ausschließen und wenn kein Geld zu verdienen ist, warum soll ich dann welches ausgeben für eine Klage?


    Im Fall des "Charlottenburger Schlosses" ging es wahrscheinlich auch nur darum, das die Berliner Schlösser Fotografen engagierten um Fotos für Postkarten zu machen, diese druckten und gewinnbringend oder kostendeckend verkaufen wollen. Wenn dann einer kommt und Postkarten (vielleicht noch etwas günstiger) verkauft, bleiben die eigenen natürlich liegen und die Unkosten natürlich auch.


    LG Wolf

  • Ich denke auch das das Thema hochgekocht ist und für mich als privaten Hobbyknipser nicht so wichtig. Wenn ich in der Öffendlichkeit ein Bauwerk fotografiere wird niemand verlangen das ich alle Personen die zufällig darauf zu sehen sind um ihre Erlaubniss frage. Andererseits würde ich niemals Bilder von der Familie oder Freunden ins Netz stellen bzw. nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch. Und bei Bildern aus dem Tierpark möchte ich die Rechteabteilung sehen die alle Urheberrechteverletzungen verfolgen kann, da dreht es sich doch wohl eher um kommerzielle Nutzungen. Insgesammt sehe ich in "Rechte" und ihre Verwertung eher eine Ausschaltung von Konkurrenz und Geldmacherei im bereich Kunst, Kultur und Wissenschaft. Demnächst habe ich ja noch nicht einmal mehr die Rechte an meinen Genen und muss Lizenzgebühren für den Gebrauch einzelner Sequenzen zahlen....

  • scheint mir die Zooliste zu sein. Da kann man schnell reinfallen, wenn man die Bestimmungen nicht beachtet.
    Wobei der Begriff, Veröffentlichen etwas schwammig ist. Da ist es immer gut, sich direkt bei der Einrichtung zu erkundigen. Manche verstehen darunter schon die Verwendung von Zootierbildern auf einer privaten HP. Der Heimtierpark in Fürstenwalde z.B. Da habe ich eine strikte Ablehnung erhalten.

  • Schwammig ist der Begriff nicht. Wenn ich etwas frei zugänglich mache, ist es eine Veröffentlichung. Das kann ein Foto am Laternenpfahl sein oder eben im Internet, auch auf der eigenen Homepage. Brauche ich ein Paßwort um auf deine Homepage zu gelangen oder eine Mitgliedschaft, so ist es eine eingeschränkte Veröffentlichung. Wenn du die Bilder verkaufst ist es eine kommerzielle Nutzung.


    Aber mal ehrlich: Hast du deinen Chef schon mal gefragt ob du dein Handy auf Arbeit aufladen darfst? Das wäre rein rechtlich sonst auch Diebstahl. Ich schätze mal die Antwort ist: nein. Tja, und genauso sehe ich das mit dem Fotorecht.


    Man kann es auch übertreiben. Ich wollte mit dem Beitrag eigentlich keinen verunsichern, sondern eher das Gegenteil erreichen. Hat wohl nicht so gut geklappt?!!


    Nimm doch nur die Fotos vom letzten Usertreffen. Ich wette mit dir, es wird keine Klage geben, weder vom Aquarium Berlin, deren Mitarbeitern oder von den Usern, obwohl die Fotos veröffentlicht wurden ohne schriftliche Genehmigung. (Oh, oh ......also ich backe keinen Kuchen für Moabit mit so`n Sägeblatt drin.[Blockierte Grafik: http://www.aquarium-bb.de/wcf/images/smilies/nono.gif])


    Das interessiert doch gar keinen. Warum auch?


    LG Wolf

  • spielst Du herunter, was Du selbst richtig wieder in die Erinnerung gerufen hast?
    Deine Hinweise sind doch richtig. Ich betreibe selbst zwei geschlossene Foren für Bildbearbeitung, da wird streng auf das richtige Copyright und die Einhaltung des Fotorechts geachtet. Als Administrator muss man da sehr wachsam sein. Wer will schon für andere den Kopf hin halten.
    Das Problem ist so umfangreich, dass sich genügend Rechtsanwälte darauf spezialisiert haben. Wer sich damit etwas befasst, der weiß, was es teilweise für kuriose Urteile auf diesem Gebiet gibt. Mit normalem Menschenverstand kann man da manches gar nicht glauben. Also ruhig vorsichtig sein.


    Und was Du da zum Handyladen im Betrieb schreibst, wird auch nicht generell so locker gesehen. Ein Handy durfte bei uns am Arbeitsplatz gar nicht genutzt, viel weniger noch aufgeladen werden.

  • Sicher du hast ja auch vollkommen recht und ja, ich spiele es herunter.


    Nun war das Handybeispiel bei dir gerade dem Fotoverbot im Tierpark gleichzusetzen. Angenommen, der Chef würde dem zustimmen, man könntest sein Handy aufladen. Skeptisch und vorsichtig wie man ist, möchte man aber lieber eine schriftliche Genehmigung mit Stempel. Ich glaube, die Reaktion der meisten Chef`s, zu kennen.


    Ich glaube es ist nicht verkehrt es zu wissen, in vollem Zuge leben möchte ich das nicht.


    Vielleicht wäre das ja was für dich: Urlaubsbilder von Frau Merkel – Ein Eingriff in die Privatsphäre Das Schlimme ist nur, du wirst von mal zu mal immer unsicherer und das Hobby macht keinen Spaß mehr.


    Bei dem Aquarium ist es doch auch nicht anders. Jeder weiß das es kaputt gehen kann, auslaufen. Dagegen sichern sich die meisten durch eine Versicherung ab, weil der zu erwartende Schaden sehr hoch sein kann. Machen fast alle, also ich auch, klar. Jetzt entsteht durch ein Aquarium aber auch eine hohe Luftfeuchtigkeit. Der Vermieter kann dir vielleicht nachweisen, das der Schimmelpilz darauf zurück zu führen ist. Die Kosten dürften ähnlich einem Wasserschaden sein. Hat jemand für diesen Fall eine Versicherung oder weil die Statik darunter leidet?


    Ich denke man kann nicht alle Eventualitäten voraussehen, berechnen und kalkulieren. Das würde doch alles keinen Spaß mehr machen und nur wegen dieses Spaßfaktors mache ich es doch aber.


    Jeder sollte für sich abschätzen was er macht. Zoolisten können da sehr hilfreich sein, sicher. Auch Zoos sind wirtschaftliche Unternehmen und müssen bei nachlassenden Besucherzahlen nachdenken was sie falsch machen.


    LG Wolf

  • Hi,


    ... ich denke, das Thema sollte man doch ernst nehmen. Es gibt immer wieder Leute, die auch aus niederen Beweggründen (ich denke bei den ernsthaften Sachen wäre das klar) auf derartige rechtliche Möglichkeiten zurückgreifen.


    Ich mache ja nun auch schon ein paar Jahre lang Fotos, bin in diversen Foren, in denen natürlich auch Fotos veröffentlicht werden und kenne keinen der deshalb schon Ärger bekommen hat.


    ... Forum nicht, aber: Mich haben zwei Personen vor ein paar Jahren wegen einer Veröffentlichung in OAM über die Wels-Fantreffen in Chemnitz verklagt.
    Der eine war noch nicht einmal auf dem Bild - der musste dann seine Klage zurückziehen - und die andere hat die Klage verloren. Trotz dessen bin ich auf ca. 900 EUR Anwaltskosten sitzengeblieben, da bei Hartz-IV-Empfängern nichts zu holen ist.


    Ergo man überlege sich gut, was man tut.


    Bei öffentlichen Veranstaltungen hingegen kann man von den Darstellern (z.B. bei Straßenumzügen- oder Festen) Fotos machen und veröffentlichen, da diese sich ja öffentlich zur Schau stellen.


    Auch nicht grenzenlos - die Darstellung der Veranstaltung (und nicht der Person) muss im Vordergrund stehen.
    Beispiel: Wenn ich das Bild eines Redners auf der Veranstaltung mache, ist das i.A. okay. Veröffentliche ich aber ein Bild, auf dem zu sehen ist, dass er sich gerade 'ne Flasche Wodka hinter die Binde gekippt hat und umkippt, könnte ich ein Problem bekommen.
    Ansonsten lohnt sich auch mal ein Blick auf die Gesetzesgrundlage KunstUrhG § 22 und § 23


    Und ganz, ganz wichtig - wenn man ein Bild veröffentlicht: für die rechtliche Beurteilung ist auch immer der Titel/Text zu dem Foto von Bedeutung.
    Beispiel: Ich mache auf der Veranstaltung ein Foto in eine große Menge Zuschauer. Und schreibe später drunter: "Die Zuschauer waren begeistert", dann ist das was anderes als wenn man beim gleichen Foto schreibt: "Besonders hat mir die Blondine in der Mitte gefallen." ;)


    Wobei der Begriff, Veröffentlichen etwas schwammig ist.


    Dazu gab es einmal ein Urteil eines Berliner Gerichtes, an dem man sich orientieren kann: sobald ich das Bild irgendeiner anderen Person zugänglich mache (zeigen reicht) ist das eine Veröffentlichung. Auf die Anzahl der Personen kommt es nicht an. Das spielt dann höchstens bei möglichen Schadenersatzforderungen eine Rolle.


    Noch eine kleine miese Sache: wenn man ein Bild veröffentlich, dass die Rechte anderer berührt, ist man (der für die Veröffentlichung verantwortlich ist) beweispflichtig, dafür dass man die Rechte von den anderen eingeräumt bekommen hat.


    Viele Grüße
    Elko

  • Nun da hast du schon sehr schlechte Erfahrungen gesammelt. Das prägt sicherlich, kann ich mir gut vorstellen. Mir blieb das bisher erspart und ich hoffe das bleibt auch so. Da ich aber auch versuche dem von vornherein aus dem Weg zu gehen, (bei für das Foto nicht notwendigen Personen, lege ich einfach einen Weichzeichner rüber oder stempel sie weg Tierparks sind eh nicht mein Ding, Streetfotografie auch nicht) habe ich schon mal eine große Zahl der Möglichkeiten ausgeräumt.


    Dazu sollte der Beitrag auch dienen. Ich wollte hier nicht Kameras billig aufkaufen, weil jeder denkt: na dann braucht man ja keine Fotos mehr zu machen. Man kennt die Probleme und kann sich evtl. darauf einstellen.


    Schottenhuber: Ja, ich weiß und eigentlich wollte ich da auch mitmachen, aber zeitgleich war auch ein anderer Workshop, der mir mehr zusagte. Dann bist du ja hier sozusagen der Fachmann auf diesem Gebiet. (Eine sehr interessante und hilfreiche Seite)




    LG Wolf