200l Becken - Vermieter + Statik

  • Hallöchen :?


    wir planen gerade die Anschaffung eines neuen 215L Beckens (Profil, 100x40x60). Jetzt gab es in unserem Mietvertrag den Passus, dass das Aufstellen eines Aquariums zustimmungspflichtig ist. Also haben wir das ganze nebst Daten (Größe, Gewicht, Aufstellung an tragender Außenwand etc.) der Hausverwaltung geschickt. Die haben jetzt pauschal abgelehnt. :motz: :


    "Leider kann nach dem derzeitigen Stand eine Genehmigung für die Aufstellung eines Aquariums in der benannten Größe nicht erteilt werden. Sofern Ihrerseits eine Bestätigung mit Prüfprotokoll eines Statikers vorgelegt wird, das die Aufstellung eines Aquariums in dieser Größe unbedenklich ist, besteht die Möglichkeit zur Erteilung der Genehmigung.
    Bitte beachten Sie, dass Ihre Hausratversicherung nicht die Schäden abdeckt, welche dem Gebäude, hier der Eigentümergemeinschaft entstehen können. Für die Erteilung der Genehmigung ist Voraussetzung, dass mögliche Schädigungen Ihrerseits abgesichert sind. Ferner ist hier zu prüfen, ob ein Zusatz bei der Wohngebäudeversicherung erforderlich ist. Sollte dies der Fall sein, werden Sie mit den Mehrkosten belastet."


    Ist das nicht alles reichlich übertrieben für ein Becken von knapp über 200L ?!?


    Hat jemand vielleicht faktenbasierte Argumente mit denen wir dagegen was ausrichten können? Und wenn nicht, kennt jemand einen Statiker in der Gegend, der sich das für kleines Geld ansehen würde?


    Wäre echt toll. Bis dann

  • Hallöchen,


    zunächst: der Passus im Mietvertrag im Wortlaut würde mich hier schon mal sehr interessieren... Ob das so zulässig ist glaube ich grad nicht.


    bei 215l, machen wir mal großzügig 300kg auf 1qm, das dann wirklich an einer "tragenden" Außenwand ---muß--- jedes Wohnhaus abkönnen!


    Zur Versicherung:
    ja, für Schäden, die man jemandem zufügt, muß man aufkommen - einfache Lösung: Haftpflichtversicherung! (sollte ein jeder haben; und Versicherungsvertreter dürften nichts anderes verkaufen, bevor diese Absicherung nicht festgestellt ist... unser Admin Andreas kann hier gut Hilfe leisten)


    Die Wohngebäudeversicherung geht hier nur den Vermieter etwas an, er muß da alles abklären. Sollte aber keinerlei mit dem Wohninventar des Vermieters in Zusammenhang gehen.


    Als Tipp, es gibt Aquarienvereine, da kann man Mitglied werden und erhält Aquarienversicherungen.


    Statiker oder Gutachter ist hier meines Erachtens überflüssig.



    Laßt uns wissen, wie es weitergeht.


    VG
    Mirko

  • Hi,


    ich kann da Mirko nur zustimmen.
    Statisch stellt das Becken kein Problem dar. Einzig der mögliche Wasserschaden ist zu prüfen sollte mit der Haftpflicht abgesichert sein.


    Meiner Ansicht nach wird ohne Nachdenken jegliche Verantwortung erstmal abgewiesen. Das ist am einfachsten.

  • Hallo,


    Meinen Vorrednern kann ich mich nur anschließen.


    Zur Versicherung: ich finde die Aussage von deinem Vermieter echt mutig. Einfach pauschal zu behaupten "Deine Hausratversicherung zahlt bei Aquariumschäden nicht" bei rund 800 Versicherern in Deutschland, welche alle min. 1 Hausratversicherung anbieten echt äußerst mutig.
    Ich und meine Frau arbeiten selbst beim größten Versicherer (blau :-) ) in Deutschland im Innendienst.
    Daher kann ich dir folgenden Rat geben: in der Regel steht in deinem Hausratvertrag folgende versicherte Risiken:
    Brand, Sturm/Hagel, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser


    Hier ist das Risiko "Leitungswasser" entscheidend.
    Das Wasser was sich in dein Aquarium befindet, muss ja da irgendwie rein. Als nimmst du Leitungswasser und lässt es volllaufen.


    Statisch gesehen wird die bei 300kg nichts passieren, selbst wenn du es als Raumteiler in die mitte des Raumes stellt :-)


    Aber sollte von deinem Aquarium mal eine Scheibe reißen und das Wasser läuft durch die Wohnung, ist (vorausgesetzt der Pasus Leitungswasser steht im Vertrag) der Eigenschaden (z.b Teppich) und natürlich auch der Fremdschaden (z.b das Laminat) versichert.


    Gleiches gilt für die Wohngebäudeversicherung, auch hier steht meist das Risiko Leitungswasser im Vertrag. Hier ist es genau wie o.g. zu handhaben.


    Beachte bitte das dies was ich hier schreibe nicht rechtsverbindlich ist. Um auf Nummer sicher zu gehen ziehe bitte deinem Versicherungsberater zu Rate.

  • Hallo,


    Zitat

    machen wir mal großzügig 300kg auf 1qm


    Also ich komme auf mindestens 750kg pro qm.


    Ich ergänze mal:

    Zitat

    Ab 300 kg Einzellast aus Geräten (auch Aquarien) sind gem. DIN 1055 zusätzliche Nachweise erforderlich, wenn der Standort statisch relevant ist.


    Quelle: http://www.deters-ing.de/Statik/holzbalkendecken.htm" onclick="window.open(this.href);return false;
    Ist zwar noch die Frage was ein statisch relevanter Standort ist.


    gruß jo

  • Hallo Jo,


    Danke für Deine Berichtigung!
    Habe da etwas vorschnell getippt, denn die Grundfläche des Aquariums beträgt ja keinen Quadratmeter sondern nur "in etwa" 0,4qm.


    Habe auch nochmal unseren Forenrechner zur Aquariengewichtsberechnung angestrengt und kam auf ca 243kg reines Auariengewicht und somit mit der errechneten Grundfläche auf ca 650kg pro qm. Stellt sich jetzt noch eine gestandene Person vor das Becken und man nimmt das Möbel dazu, dann sind Deine Angaben doch ziemlich korrekt.


    Riesen Dank für den Link! Habe mir das alles gleich mal einverleibt und überlege doch grad noch in Sachen Statik mehr zu studieren...


    In der Tat, wir brauchen vom Themenersteller noch viel mehr Informationen zum Gebäude, um den Begriff Statik hier vernünftiger zu erörtern.


    VG
    Mirko

  • Hallo Mirko,


    Zitat

    In der Tat, wir brauchen vom Themenersteller noch viel mehr Informationen zum Gebäude, um den Begriff Statik hier vernünftiger zu erörtern.


    Was soll erörtert werden und wozu?
    Auf der Seite des Links ist auch ein Tool zur Gewichtsberechnung. Ich komme bei 10cm Bodengrund und den Abmessungen auf 322kg. Ist irgendwie erheblich mehr als die 243kg
    Und mit den 322kg ist noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Ein Meerwasserbecken oder ein Geröllmalawibecken sind nicht ausgeschlossen. Also nochmal 30kg für Steinaufbauten drauf. Also müssen wir mit 350kg in die Betrachtung gehen. Jetzt stellen wir das Becken in die Mitte des Raumes und dann greift die oben zitierte Einzellastbetrachtung. Und mehr will eigentlich nicht die Hausverwaltung. Auch wenn es wahrscheinlich ist, dass der Statiker das ok gibt.


    gruß jo

  • Hi Andreas,


    ...."Hier ist das Risiko "Leitungswasser" entscheidend." ......


    Ich denke, da sollte das Wort Aquarium drin stehen.


    Ansonsten gebe ich dir Recht.
    Bei der Hausrat bekommst du alles was durch Feuer, Sturm/Hagel, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser in deinem Haushalt kaputt geht. Wichtig ist das die Schadensursachen vereinbart sind. Das kaputte Aquarium und die toten Fische gibt es nicht ersetzt.
    Die Haftpflicht übernimmt alles was du anderen zufügst.

  • Hallo Jo,


    ich würde gern auf weitere Aussagen des Themenstarters warten, ehe wir uns hier "wund" reden. Gesagt hatte SiemensAE ja schon, dass der Aufstellort an einer tragenden Außenwand sein soll. Mittig im Raum ergibt bei den Belastungen immer ungünstige Schwingungen!


    Faktenbasierede Argumente haben wir hierzu nun erstmal genug abgegeben.


    Wir brauchen erstmal Input ;) Auch zum Besatz und Einrichtung.


    VG
    Mirko


  • Hallo Rudi,


    Danke für den Hinweis.


    Hier habe ich es nicht ganz klar erklärt. Unter dem Punkt "Leitungswasser" fällt bei den meisten Versicherern auch das Aquarium als versichertes Risiko. Meist reicht hier ein Anruf bei der Versicherung und fragt einfach mal nach. Wer eben nicht nur auf den Preis der Versicherung achtet, sondern auf ein gesundes Preis/Leistungsverhältnis achtet wird bei den großen Versicherern versichert sein und wird diesen Punkt sicher drin haben.


    Was aber meines Wissen nach, bei gar keinen Versicherer drin ist, ist der Inhalt des Aquariums selbst. Soll heißen das Aquarium platzt (Scheibe bricht), dann wird eine evtl. mit abgeschlossene Glasversicherung das glasbecken, mit Nachweis zur Neuanschaffung, ersetzen. Die Fische und Pflanzen welche im Becken sind und dann sterben bzw. nicht mehr zu gebrauchen sind wird keine Versicherung ersetzen.
    Nur die Folgeschäden die durch das Wasser verursacht werden (Teppich, Schrank etc), wird die Versicherung regulieren.


    Was auch noch zu sagen wäre: Generell gilt unter den Versicherern: Eigenversicherung geht vor Fremdversicherung. Mal angenommen dein Becken ist so groß das es das Wohnzimmer des Nachbars unter deiner Wohnung unter Wasser stellt.
    Wenn diese Nachbar selbst eine Hausratversicherung hat, wird seine Versicherung (des Nachbars) den Schaden selbst zahlen. Nur dann wenn dein Nachbar selbst keine Hausratversicherung hat, muss deine Haftpflichtversicherung ran.


    Ich hoffe ich habe euch jetzt nicht völlig verwirrt. Aber so funktioniert das Versicherungswesen nun mal.